Smoker’s Guide – neues Rauchverbot seit 01.11.2019
Am 1. November 2019 trat das umfassende generelle Rauchverbot auch für Gastronomiebetriebe in Kraft. Das bedeutet, dass sowohl als Raucherlokal geführte Ein-Raum-Lokale als auch Mischbetriebe mit räumlich abgetrenntem Raucherbereich, wie z. B. eine Zigarrenlounge oder ein Rauchercafé, ab 1. November 2019 nicht mehr betrieben werden dürfen. Das Rauchverbot umfasst auch sonstige öffentliche Räume wie Hotel-Rezeptionen oder Hotelzimmer. Das Rauchverbot umfasst nicht Freiflächen, wie z. B. Terrassen oder Gastgärten und als Raucherraum eingerichtete Nebenräume von Hotels. Dort dürfen aber keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet oder serviert bzw. konsumiert werden. Der Hinweis "Rauchen verboten" oder durch andere Symbole müssen neu und gut sichtbar angebracht werden.