ReiseführerNew Orleans und Umgebung
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Autor: Brinke, Margit; Kränzle, Peter
ISBN: 978-3-8317-1365-3
Seitenanzahl: 288
Auflage: 2. Auflage
Erscheinungsjahr: 2005
Ausstattung: ca. 140 s/w-Fotos, 14 detaillierte Karten, farbige Umschlagskarten, Register, Griffmarken
New Orleans ist keine gewöhnliche US-Metropole, sie ist vielmehr die „Queen City of the South“, Synonym für Mardi Gras, Jazz und Haute Cuisine. Im Plantation Country, rund um Baton Rouge, ist der „Alte Süden“ noch am stärksten präsent, während das Cajun Country westlich von „Big Easy“ eine komplett andere Welt darstellt, von Bajous und Sümpfen, Seafood und gemeinsamer französischer Vergangenheit und Kultur geprägt.
Dieser CityGuide ist der praktische Begleiter für den Reisenden, der neben den touristischen Höhepunkten auch die anderen Facetten dieser Stadt entdecken will. Er gibt umfassende reisepraktische Tips und Adressen, auch jenseits des Mainstreams. Zum besseren Verständnis der aktuellen Situation ist den Südstaaten der USA ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Spezifika dieser Region beleuchtet. „N’awlins“ selbst wird übersichtlich nach Stadtvierteln gegliedert und mit Hilfe detaillierter Pläne in Rundgängen erschlossen. Als „Lagniappe“, als Zuschlag, findet sich abschließend ein Kapitel zu den touristisch bislang weniger bekannten Regionen Südlousianas, wie dem Cajun- und Plantation-Country.
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Seiten: 1
EC-Karte von den Autoren M. Brinke - P. Kränzle (Januar 2012)
Achtung USA-Reisende:
EC/Maestro-Karten nur noch eingeschränkt benutzbar
2011 wurden erst von der Postbank, dann nach und nach auch von anderen Finanzinstituten, neue EC-Karten verschickt. Ein neues System namens V Pay setzt auf einen angeblich schwerer zu fälschenden Chip auf der EC-Karte. Die Postbank hat als erste deutsche Großbank flächendeckend dieses System eingesetzt, andere Banken zogen/ziehen nach; die Umstellung dauert je nach Bank noch an. Die höhere Sicherheit hat jedoch zur Folge, dass vor allem im außereuropäischen Ausland kein Geld mehr mit der Karte abgehoben und auch nicht mehr damit bezahlt werden kann.
Daher ist eine Kreditkarte für USA-Reisen unabdingbar geworden. Bei Kreditkarten sollte vorab im Kartenvertrag nachgesehen werden, wie hoch die Kosten für die Nutzung im Ausland beim Bezahlen ist. Während für das Abheben von Geld oft keine Gebühren berechnet werden, ist dies beim Zahlen mit einer solchen Karte meist anders.
USA: Einreiseverfahren und Zollbestimmungen von Autor und Verleger Dr. Hans R. Grundmann (Dezember 2008)
Einreisebestimmungen für die USA
Einreiseverfahren neu ab 12.01.2009: ESTA
Ab 12.01.2009 wird das bisherige »visumfreie« Einreiseverfahren ersetzt durch ESTA, ein elektronisches System der Einreiseregistrierung und -genehmigung. Ohne vorherige Anmeldung bei ESTA und Genehmigung ist keine Einreise in die USA mehr möglich. Damit das Vorgehen rechtzeitig vor der geplanten Abreise klappt, muss die Registrierung mindestens 72 Stunden vorher erfolgen. Die einmal erteilte Genehmigung gilt für zwei Jahre und ggf. mehrere Einreisen. Kurzfristige Reiseentscheidungen sind also auch mit ESTA für alle möglich, die sich für Einreisen in die USA generell haben registrieren lassen.
Unter der Internetadresse http://germany.usembassy.gov/esta finden sich alle Einzelheiten samt Antragsvordruck (unter „ESTA Online Registration“) und Fragen mit Antworten zum System. Der Antrag ist auch auf Deutsch verfügbar, muss aber englischsprachig ausgefüllt werden.
Achtung: Von der ersten grünen Antragsseite (zunächst nur den Block links beachten) geht’s weiter unter der Schaltfläche »apply«. In der deutschsprachigen Version steht statt »beantragen« (für "apply") einfach "weiter". Ein Klick darauf führt zum Antragsformular.
Mit Versand des Formulars erhält der/die Antragsteller(in) einen reichlich komplizierten Zugangscode, unter der er/sie nach spätestens 72 Stunden nachschauen kann, ob er/sie „autorisiert“ wurde, in die USA einzureisen. Um das zu tun, ist wieder http://germany.usembassy.gov/esta aufzurufen und „ESTA Online Registration“ aufzurufen. Man gelangt auf die identische Seite wie im Fall des Antrags, muss nun aber im grünen Formular ganz unten rechts den zugeteilten Code, Geburtsdatum und Passnummer eintragen. Unter „Update or Check Status“ bzw. “Aktualisieren” erfährt man dann, ob alles geklappt hat. Wenn ja, steckt man mit allen abgelieferten Daten im Computer der US-Homeland Security als zugelassener Einreiser. Das kann so auch die Fluggesellschaft beim Einchecken aufrufen und ablesen.
Einreise in die USA ohne Visum
Schon Ende der 1980er-Jahre wurde der Visumzwang für Deutsche und andere Westeuropäer aufgehoben. Voraussetzung einer Einreise ohne Visum ist, dass der Aufenthalt in den USA
• besuchsweise erfolgt,
• nicht länger als maximal 90 Tage dauert und
• ein Ticket mit reserviertem Rückflug innerhalb dieser Frist vorgelegt werden kann.
Wer diese Bedingungen erfüllt, braucht für den Flug in die USA nur seinen Reisepass einzustecken, der - im Fall westeuropäischer Staatsbürger - noch mindestens 3 Monate Restgültigkeit haben und seit Oktober 2004 maschinenlesbar sein muss.
Seit 26. Oktober 2005 müssen ab diesem Datum ausgestellte Reisepässe, und nur diese (!), zusätzlich biometrische Daten enthalten. Es handelt sich (noch) um kein Erfordernis für alle.
Die visafreie Einreise gilt auch für die Einreise auf dem Landweg von Mexiko und Canada aus, kostet aber beim Grenzübertritt eine Gebühr in Höhe von $7. Auch dabei muss das Rückflugticket zur Hand sein, das dem Immigration Officer beweist, dass die Absicht besteht, nicht nur die USA, sondern Nordamerika (inklusive Mexico!) innerhalb der vorgegebenen 90 Tage wieder zu verlassen; außerdem erfolgt u.U. eine Befragung über Reisepläne und dafür vorhandene Geldmittel.
Kontrollprozedur
Obwohl also jeder USA-Tourist noch vor Besteigen des Flugzeugs überprüft wird, erfolgt eine weitere Kontrolle am Immigrations- Schalter im Ankunftsairport. Und zwar werden seit Oktober 2004 biometrische Daten erfasst (digitale Zeigefingerabdrücke und Foto, dauert ca. 15 sec), um später sicherzustellen, dass der/die Ausreisende wirklich der-/dieselbe wie bei Einreise ist, bzw. die Person, die im Pass steht. Ein Passlesegerät gibt Auskunft über vorherige Einreisen und dabei eventuell gespeicherte negative Kontakte mit der amerikanischen Obrigkeit. Ohne vorherigen Eintrag in einer »schwarzen Liste« erhält der Ankömmling in der Regel den Einreisestempel für volle 90 Tage. Oft erkundigt sich der Beamte im Flughafen oder an der Grenze auch noch nach Reiseabsichten des Touristen, seiner Berufstätigkeit etc.
Fazit neue Anforderungen
Für alle Inhaber von maschinenlesbaren weinroten Pässen hat sich auch nach dem 26.10. 2004 nichts geändert. Lediglich »alte« grüne Pässe sind nicht mehr zulässig, da in ihnen relativ leicht die Fotos ausgetauscht werden können. Das gilt auch für Kinder.
Die Kontrolle am Airport dauert heute nicht spürbar länger als auch schon vor 9/11 und den danach eingeführten Bestimmungen. Sie ist auch nicht im Ablauf komplizierter.
Visumerfordernis
Wer zunächst kein Rückflugticket kaufen bzw. (bei vorhandenem Ticket) keinen Rückflug fest buchen möchte, braucht auf jeden Fall ein Visum, denn sonst akzeptiert keine Airline den Passagier. Man erhält ein Visum indessen nur bei (plausibel zu erläuternden) Reiseplänen, die 90 Tage übersteigen.
Beim Visum, von den Amerikanern Visa genannt, handelt es sich um eine Art »Unbedenklichkeitsbescheinigung«, welche dem Antragsteller nach einem (heute wieder) persönlichen Interview vom zuständigen Konsulat in den Pass geklebt wird.
Antrag auf Erteilung
Die Prozedur der Visa-Beschaffung ist im folgenden beschrieben. Sie gilt auch für USA-Reisen unter 90 Tagen Dauer von bei uns lebenden Bürgern jener Staaten, die nicht ausdrücklich von der Visapflicht ausgenommen sind.
Das Visum wird gegen eine zur Zeit auf €85 festgelegte Gebühr von den US-Generalkonsulaten in Berlin (Neue Bundesländer und Norddeutschland), München (Bayern) und Frankfurt (alle anderen Bundesländer) erteilt. Alle Details zur Gebührenzahlung finden sich unter der Webseite: www.roskosmeier.de/index3.php
Antragsformulare
• Antragsformulare gibt’s als Faxabruf unter der Nummer 0190 85005802 (€1,86/min)
• im Internet zum Herunterladen: www.usembassy.de/visa
Neben dem Visa-Antrag müssen heute alle Männer im Alter zwischen 16 und 45 Jahren zusätzlich das Formular DS 157 ausfüllen.
Telefonauskunft dazu, i.e. Ansagen unter Tel. 0190/85005800 (€1,86/ min). Bei weiteren Fragen wählt man Tel. 0190/850055.
Dieselbe Nummer gilt für die Terminvereinbarung für das nach dem 11. September 2001 als obligatorisch eingeführte persönliche Interview. Anruf möglich Mo-Fr 7-20 Uhr.
Der ausgefüllte Antrag, ggf. Formular DS 157, farbiges Passfoto, Reisepass und ggf. weitere Unterlagen sind - unter Beifügung eines frankierten größeren Rückumschlags (€1,44) - an das zuständige Konsulat zu senden (nicht als Einschreiben):
• Konsulatabteilung der US-Botschaft in Berlin (zuständig für norddeutsche und neue Bundesländer) Clayalle 170, 14195 Berlin
• Generalkonsulat München (zuständig für Bayern) Königinstr. 5, 80539 München
• Generalkonsulat Frankfurt (zuständig für alle anderen Bundesländer) Siesmayerstr. 21, 60323 Frankfurt
• Botschaft der Vereinigten Staaten in der Schweiz, Jubiläumsstraße 95, 3005 Bern, Info: Tel. 0900 87 8472 (2,50 SFr/min)
Verschärfte Regelungen nach dem 11. September
Seit den Ereignissen des 11. September erteilen die USA die Visa nicht mehr einfach nach Sichtung der Unterlagen, sondern laden alle Antragsteller zum persönlichen Interview ein. Verweigern wird man das Visum bei finanziell abgesicherten Plänen nur aus Gründen, die in der Person des Antragstellers liegen (Vorstrafen oder Probleme mit US-Behörden bei vorherigen Besuchen) und in Fällen, in denen der Visumantrag nicht plausibel erscheint.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsfrist bzw. Wartezeit bis zum Interviewtermin beträgt, so heißt es, in Deutschland bis zu 6 Wochen. Danach erhält man das Visa per Post oder gar nicht.
Aufenthaltsdauer in den USA
Das erteilte Visum berechtigt zu beliebig vielen Einreisen (multiple entries) in die USA innerhalb des gewährten Zeitrahmens.Letzte Instanz bei der Einreise ist der US Immigration Officer auf amerikanischem Boden. Er vergibt bei Visainhabern die jeweils gewünschte Zeit, allen anderen 90 Tage, aber ggf. auch weniger. Er kann die Einreise im Extremfall verweigern.
Departure Record
Alle US-Touristen müssen vor der Einreise ein - für Visainhaber (weiß) und Reisende ohne Visum (grün) etwas unterschiedliches - Einreiseformular ausfüllen. Der untere Abschnitt des Formulars, der sog. Departure Record, wird mit Ein- und spätestem Ausreisedatum versehen in den Pass gelegt. Bei Ausreise wird der Departure Record wieder entnommen. Wenn im Rahmen der genehmigten USA-Aufenthaltsdauer ein vorübergehender Grenzübertritt nach Canada oder Mexico erfolgt, kann das Papier im Pass verbleiben. Man muss aber bei der Ausreise auf die Rückkehrabsicht hinweisen, um die Entnahme zu verhindern.
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